- Loseblattbuchführung
- Lo|se|blạtt|buch|füh|rung, die; -, -en (Buchf.): Buchführung mit einzelnen, in Ordnern lose zusammengehefteten Blättern.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Loseblattbuchführung — 1. Begriff: Eine Buchführungsform, bei der die ⇡ Bücher nicht in gebundener Form geführt werden, sondern aus losen Blättern (Karteikarten, Journalblättern etc.) bestehen. Dabei können die Eintragungen per Hand, mit Buchungsmaschinen oder… … Lexikon der Economics
Buchführung — Buchhaltung; Geschäftsbuchhaltung; Finanzbuchhaltung; Fibu * * * Buch|füh|rung [ bu:xfy:rʊŋ], die; , en: genaue und systematische Aufzeichnung aller Einnahmen und Ausgaben (in einem Geschäft, Betrieb o. Ä.): eine gewissenhafte Buchführung. * * *… … Universal-Lexikon
Buchführung — Buchhaltung. I. Geschichte:Im 14. Jh. tauchten Handelsbücher auf, die lediglich Kreditgeschäfte enthielten. Erst nach und nach erfasste man alle Geschäfte, zunächst nur getrennt nach Ein und Verkäufen. Später wurden Leistungen und Gegenleistungen … Lexikon der Economics
Durchschreibebuchführung — Verfahren der doppelten ⇡ Buchführung, bei dem die Eintragungen auf dem Sachkonto oder Kontokorrentkonto und im Grundbuch (⇡ Journal genannt) in einem Arbeitsgang mithilfe von Faltblättern oder auch selbstschreibenden Papieren in Durchschrift… … Lexikon der Economics
Loseblattbuch — Buch (der Buchführung), dessen Seiten nicht fest gebunden, sondern auswechselbar zusammengehalten werden. Kombination von Kartei und Buch. Vgl. auch ⇡ Loseblattbuchführung … Lexikon der Economics
Mindestbuchführung — 1. Handels und Steuerrecht: Bei ⇡ Buchführungspflicht muss die Buchführung „so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens… … Lexikon der Economics